Hürden überwinden – Zuversicht finden.

Kostenabrechnung

Durch die gesetzliche Krankenversicherung können keinerlei Kosten getragen oder erstattet werden. Sie erhalten somit als Selbstzahler nach jeder Sitzung entweder eine Quittung gegen Barzahlung oder eine Rechnung. Aus organisatorischen Gründen wird das Erstgespräch generell in bar abgerechnet.
Private Krankenversicherungen können je nach individueller Vertragsklausel im Voll- oder Zusatztarif psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen anteilig übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich über diese Möglichkeit bei Ihrer Versicherungsagentur.

Anzahl der Sitzungen

Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und ist zudem von weiteren unterschiedlichen Faktoren abhängig. Eine allererste Einschätzung zu dieser Frage erfordert zunächst ein ausführliches Erstgespräch nebst gewissenhafter Diagnostik.

Anmeldung

Gern stehe ich Ihnen für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch zur Verfügung, um Ihr Anliegen kurz zu besprechen, erste Fragen zu klären und einzuschätzen, ob und wie ich Ihnen gut weiterhelfen kann.

Preise